Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralinnungsverband (ZIV) -
 
	
	
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	| Konzessionsabgabe 
 Energieversorger, die Stromleitungen zu den Endverbrauchern verlegen und betreiben wollen, müssen hierfür an die jeweiligen Städte und Gemeinden Gebühren zahlen  so genannte Konzessionsabgaben. Besaß bislang nur der örtliche Stromversorger  wie z. B. die Stadtwerke  das alleinige Leitungsnutzungsrecht, so haben nun im liberalisierten Strommarkt alle Stromanbieter das Recht auf Durchleitung. Den hierfür an die Gemeinde zu entrichtenden Betrag schlägt der Versorger auf das Durchleitungsentgelt auf.
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